BMF - Besteuerung inländischer sowie im Inland …
Eine allfällige ausländische Steuer kann entsprechend dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen auf die österreichische Einkommensteuer angerechnet werden. Die Besteuerung mit einem besonderen Steuersatz entfaltet die gleiche Wirkung wie ein KESt-Abzug, dies aber nicht an der Quelle, sondern im Rahmen der Veranlagung.